Besenrein: Was bedeutet das bei der Wohnungsübergabe?
In vielen Mietverträgen steht, dass die Wohnung „besenrein“ zurückzugeben ist. Aber was heißt das genau – reicht einmal fegen, oder muss geputzt werden? Hier die wichtigsten Antworten.
Was „besenrein“ bedeutet
Besenrein heißt: Die Räume sind leer und grob gereinigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen grobe Verschmutzungen beseitigt sein, die Böden gefegt. Eine gründliche Reinigung – etwa Fenster putzen oder Böden schrubben – ist damit in der Regel nicht gemeint.
Was dazugehört
- Alle Möbel, Gegenstände und Abfälle sind entfernt.
- Die Böden sind gefegt bzw. gesaugt.
- Grober Schmutz ist beseitigt – auch in Küche und Bad.
- Keller, Dachboden und Garage, die zur Wohnung gehören, sind ebenfalls leer.
- Nägel, Dübel und Haken sind entfernt, wenn der Mietvertrag das verlangt.
Was nicht dazugehört
- Fenster putzen
- Teppiche shampoonieren oder Böden nass reinigen
- Schönheitsreparaturen wie Streichen – die richten sich nach eigenen Regeln im Mietvertrag
Wichtig: Was im Mietvertrag steht, geht vor. Wurde dort eine weitergehende Reinigung vereinbart, gilt diese.
Checkliste für die Übergabe
- Mietvertrag lesen: Steht dort „besenrein“ oder mehr?
- Alle Räume inklusive Keller, Dachboden und Garage leer räumen
- Böden fegen, groben Schmutz entfernen
- Zählerstände notieren und fotografieren
- Übergabeprotokoll mit dem Vermieter erstellen
- Alle Schlüssel abgeben und die Übergabe quittieren lassen
So übergeben wir
Nach jeder Räumung kehren wir alle Räume durch und wischen auf Wunsch feucht. Und weil wir zu unserer Arbeit stehen, gibt es die Besenrein-Garantie: Bemängelt der Vermieter etwas, kommen wir kostenlos nach.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.