Checkliste: Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
Nach dem Tod eines Angehörigen kommt neben der Trauer viel Organisatorisches auf einen zu. Die Wohnung ist dabei oft die größte Aufgabe. Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu vergessen – in der Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat.
1. Die Wohnung sichern
In den ersten Tagen geht es nur darum, dass nichts passiert:
- Fenster und Türen schließen, Wasserhähne prüfen.
- Kühlschrank leeren, verderbliche Lebensmittel entsorgen.
- Heizung im Winter auf Frostschutz stellen, nicht ganz abdrehen.
- Briefkasten regelmäßig leeren – die Post enthält oft wichtige Hinweise auf Verträge und Konten.
2. Das Erbe klären – bevor geräumt wird
Dieser Punkt ist der wichtigste. Wer erbt, übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch mögliche Schulden. Ein Erbe kann man ausschlagen; die Frist dafür beträgt in der Regel sechs Wochen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben (bei Auslandsbezug sechs Monate).
Vorsicht: Wer Nachlassgegenstände verkauft, verschenkt oder entsorgt, kann damit unter Umständen zeigen, dass er das Erbe annimmt. Wenn Sie unsicher sind, ob der Nachlass verschuldet ist, lassen Sie sich vor der Räumung beim Nachlassgericht, einem Notar oder Anwalt beraten.
3. Wichtige Unterlagen und Wertsachen sichern
Suchen Sie gezielt nach:
- Testament – ein gefundenes Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
- Kontounterlagen, Sparbücher, Versicherungspolicen, Rentenbescheide
- Mietvertrag, Verträge mit Strom-, Telefon- und anderen Anbietern
- Ausweise, Urkunden, Fahrzeugpapiere, Schlüssel
- Schmuck, Bargeld und Erinnerungsstücke wie Fotoalben und Briefe
Was Sie übersehen, finden wir beim Räumen: Fundstücke wie Fotos, Dokumente oder Schmuck legen wir grundsätzlich für Sie beiseite.
4. Die Mietwohnung kündigen
War die verstorbene Person Mieter und lebte niemand sonst mit in der Wohnung, haben Erben und Vermieter ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod erfahren haben, können Sie mit der gesetzlichen Frist von in der Regel drei Monaten kündigen. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter – oft lässt sich auch ein früherer Auszugstermin vereinbaren.
5. Verträge kündigen und ummelden
- Strom, Gas, Wasser – Zählerstände notieren und fotografieren
- Telefon, Internet, Handy, Streaming-Dienste
- Rundfunkbeitrag, Zeitungen und Zeitschriften
- Versicherungen, Vereine, Mitgliedschaften
- Bei der Post einen Nachsendeauftrag einrichten
6. Erinnerungsstücke aufteilen
Bevor geräumt wird, sollten sich alle Erben einigen, wer was behalten möchte. Kleben Sie farbige Punkte auf Möbel oder machen Sie eine Liste mit Fotos – das vermeidet Streit und hilft uns, genau das stehen zu lassen, was bleiben soll.
7. Die Entrümpelung beauftragen
Achten Sie bei der Auswahl auf diese Punkte:
- Eine Besichtigung vor Ort oder per Video – seriöse Anbieter nennen den Preis nicht blind.
- Ein schriftlicher Festpreis statt Abrechnung nach Stunden.
- Ein Entsorgungsnachweis und eine ordentliche Rechnung – auch für Erbschaftsteuer und Steuerberater wichtig.
- Die Möglichkeit, Wertvolles anrechnen zu lassen.
8. Die Wohnung übergeben
Zur Übergabe an den Vermieter sollte die Wohnung leer und besenrein sein. Machen Sie ein Übergabeprotokoll, notieren Sie die Zählerstände und geben Sie alle Schlüssel ab.
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zum Erbe wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht, einen Notar oder Anwalt.